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Benutzerordnung

Benutzerordnung für die Bücherei & Spielothek Hatlerdorf
 

Gemäß Trägerbeschluss gelten
für die Benützung der Pfarrbücherei und Spielothek Hatlerdorf
folgende allgemeine Bedingungen:

I.
allgemeine Öffnungszeiten
    Montag         8.30 - 11.00 Uhr & 15.00 - 17.00 Uhr
    Mittwoch     16.00 - 19.00 Uhr
    Samstag     17.00 - 19.30 Uhr
Während der Sommerferien:
   Montag          8.30 - 11.00 Uhr & 15.00 - 17.00 Uhr
    Mittwoch     17.00 - 19.30 Uhr
    Samstag     17.00 - 19.30 Uhr

Änderungen in den Öffnungszeiten (z.B. Ferienregelungen ... )
werden jeweils im Gemeindeblatt bekannt gegeben.

II.
Anmeldung:
Die Einschreibung in die Pfarrbücherei und Spielothek Hatlerdorf erfolgt persönlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Adressennachweises. Der Benützer erkennt durch seine Unterschrift die Benützerordnung der Bücherei an und erhält eine Jahreskarte gegen Entrichtung der Gebühr.
Der Leserausweis (Jahreskarte) gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist nicht übertragbar; der Verlust ist unverzüglich zu melden. Kinder unter 14 Jahren haben die Erlaubnis eines Erziehungs-berechtigten nachzuweisen. Wohnungs- und Namensänderungen sind der Bücherei mit amtlichen Nachweis sofort bekannt zugeben.

III.
Entlehnung:
Gegen Vorlage der gültigen Jahreskarte können Bücher, Zeitschriften und andere vorhandene Medien ohne weiteres Benützungsentgelt zur persönlichen Verwendung entlehnt werden.
Der Leser ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Entlehnt werden können bis zu:
5 Bücher und je 3 Tonkassetten, Zeitschriften, Videos, Spiele oder CDs. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bücherei begrenzt werden.
Die Entlehndauer beträgt bei Büchern 4 Wochen, bei Tonkassetten, Videos, CDs, Spielen und Zeitschriften zwei Wochen.
Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Büchern und anderen Medien möglich und während der Öffnungszeiten telefonisch, schriftlich oder mündlich zu beantragen.
Der Entlehner verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien zu ersetzen (Zeitwert und Bearbeitungsgebühr).     
Einvernehmlich mit der Bibliotheksleitung kann der Entlehner den entsprechenden Ersatz binnen vier Wochen ab Rückgabetermin selbst beibringen.
Tonkassetten und Videofilme sind bei der Rückgabe zurückgespult abzugeben.

IV.
Gebühren: (in €)
Leserausweis-Jahreskarte (Erwachsene)     19,50
Leserausweis-Jahreskarte (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)     9,00
Familienausweis- Jahreskarte     29,50
Jedes Familienmitglied (Eltern, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) erhält einen eigenen Ausweis.
Säumnisgebühren werden fällig, wenn der Rückgabetermin überschritten ist:
pro Medieneinheit und Tag     0,10
Für Mahnbriefe sind die Portospesen zu bezahlen.
Neuausstellung eines Ausweises (Bei Verlust eines Leserausweises)     2,00
Bearbeitungsgebühr für nicht zurückgespulte Kassetten     1,00
Geringfügige Schäden bei Spielen (z.B. Kegel, Spielanleitung verloren ... )    1,00
Spiel nicht mehr spielbar (z.B.: Spielplan verloren ... ) —> voller Ersatz oder mindestens    4,00
Großspiele (z.B.: Fallschirm ... ) laut Aushang.

V.
Reservierungen:
Reservierungsgebühr pro Medieneinheit     1,00
Der Leser wird telefonisch oder schriftlich benachrichtigt, wenn das gewünschte Buch oder das gewünschte Medium eingetroffen ist. Die Medien stehen eine Woche zum Abholen bereit.

VI.
Haftung/Sonstiges:
Die entlehnten Medien sind schonend zu behandeln. Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Von Ton-, Bildoder Datenträgern, insbesondere Tonkassetten, Videos, CDs, Disketten und dergleichen dürfen keinerlei Überspiel-ungen vorgenommen werden.
Die Büchereileitung ist berechtigt, Personen die gegen die Bestimmungen dieser Benützungs-ordnung oder gegen Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bücherei auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückersatz der geleisteten Gebühren besteht.
Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtig-ten zu beaufsichtigen.
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe wird keine Haftung übernommen. In der Bibliothek besteht Rauchverbot.
Die Benützungsordnung ist gültig ab 1.7.2007.